Rechtliches

Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen, dazu gehören u.a. das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Verwenden, aber auch der Transport und das Lagern von explosionsgefährlichen Stoffen, wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (kurz: Sprengstoffgesetz) verbindlich geregelt.

Nach dem Sprengstoffrecht dürfen die o.g. Tätigkeiten ausschließlich von Fachkundigen, von sogenannten Erlaubnisinhabern (§ 20 SprengG) oder Sprengberechtigten (§ 21 SprengG) durchgeführt werden. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)  hat eigene Dienstvorschriften, welche Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen regeln. Diese sind Arbeitsgrundlagen für die FGr Sprengen.

Der/Die Sprengberechtigte (SpBe) im THW ist Helfer/in in der FGr Sprengen und ist im Besitz eines Berechtigungsscheines nach THW Dienstvorschrift (DV) 450 Sprengen. Nur ihm/ihr ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Berechtigungsscheines sind:

 

  • Dislozierung in einer FGr Sprengen
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit (nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach THW DV 450 Sprengen)
  • Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
  • erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungslehrgängen Sprenghelfer I und II 
  • erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter

 

Das THW verfügt über eine eigene Sprengstoffbehörde. Diese ist für die Ausbildung und Dienstaufsicht der Sprengberechtigten verantwortlich. Sie erteilt auf Antrag die Berechtigungsscheine. Nach Erhalt des Berechtigungsscheines muss der/die Sprengberechtigte zunächst durch die jeweilige Aufsichtsperson Sprengen des jeweiligen Landesverbandes zum verantwortlichen Sprengberechtigten bestellt werden, um eigenständig Sprengungen gemäß seiner erworbenen Fachkunde durchführen zu können. 

 

Der/Die Sprengberechtigte ist verpflichtet, an den jährlichen Spreng- und Sicherheitsbelehrungen teilzunehmen. Die Berechtigung ist grundsätzlich auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung bedarf eines Wiederholungslehrganges oder Erwerb einer zusätzlichen Fachkunde beim Ausbildungszentrum Neuhausen innerhalb des Zeitraumes. Hier muss er /sie durch eine Prüfung den eigenen aktuellen Kenntnisstand im sicheren Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nachweisen. 

 

Sprengstoffarten

Ein Sprengstoff ist ein chemischer Stoff oder eine Mischung chemischer Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen sehr schnell reagieren. Dabei setzen sie eine relativ große Energiemenge in Form einer Druckwelle frei (Detonation).

Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Initialsprengstoffen
  • Sekundärsprengstoffe
  • Booster
  • Mischsprengstoffe

Daneben gibt es eine Unterteilung nach ihrer Verwendung in:

  • militärische Sprengstoffe
  • gewerbliche Sprengstoffe
  • Sprengstoffe für sonstige Zwecke
  • Gesteinssprengstoffe
    •  Pulversprengstoffe (enthalten Schwarzpulver)
    • sonstige Gesteinssprengstoffe